AGBs

drexel und weiss


Allgemeine Geschäftsbedingungen






  1. Allgemeines
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns (auch „Auftragnehmer“ genannt) und unseren Kunden gültig. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners erlangen erst mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung Gültigkeit. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Vertragsbestimmungen berühren nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Druck und Satzfehler vorbe halten.

  2. Angebote
    Unsere Angebote sind freibleibend. Die Einzelpreise eines Angebotes gelten nur bei Bestellung des gesamten Angebotsumfangs. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind die Angebote 30 Tage gültig.

  3. Technische Daten, Maße und Gewichte
    Alle Angaben, wie Leistungsdaten, Maße, Gewichte, etc. in Angeboten, Prospekten und Beschreibungen sind bestmöglich ermittelt. Sie gelten jedoch nicht als Zusicherung irgendeiner Eigenschaft. Sämtliche Zeichnungen und Darstellungen sind unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

  4. Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Preise
    Bestellungen sind grundsätzlich erst rechtsgültig, wenn die Annahme von uns schriftlich bestätigt wurde. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind binnen einer Woche schriftlich geltend zu machen. Besondere Leistungen, die nicht vertraglich definiert wurden (ggf. Inbetriebnahmearbeiten) werden gesondert verrechnet.

  5. Termine und Lieferzeiten
    Von uns genannte Termine oder Lieferzeiten gelten als unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftrags bestätigung, frühestens also nach Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags. Nach Ablauf unserer unverbindlichen Lieferzeit tritt Lieferverzug erst dann ein, wenn der Vertragspartner schriftlich gemahnt und eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Der Verzug beginnt erst mit Ablauf der gesetzten Nachfrist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns dazu, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Der höheren Gewalt stehen alle nicht von uns beeinflussbaren Umstände gleich, welche die Lieferungen erschweren oder unmöglich machen, unabhängig davon, ob diese Umstände bei uns oder einem unserer Lieferanten eintreten.

  6. Zahlung
    Jegliche Spesen des Zahlungsverkehrs trägt unser Vertragspartner. Bei Zielüberschreitung werden Mahnspesen und Zinsen in Höhe von 1% per Monat verrechnet. Gleichzeitig sind wir berechtigt, ohne Nachfrist von Verträgen zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Weiters werden noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten bestätigt und ausgeliefert. Zu Pkt. 6: die oben genannten Bedingungen sind gültig sofern in drexel und weiss Angeboten oder drexel und weiss Auftragsbestätigungen keine abweichenden Zahlungs bedingungen definiert sind.

  7. Warenrücknahme
    Die Rücknahme von ausgelieferten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte in Sonderfällen eine Warenrücknahme (ausnahmslos in Originalverpackung) erfolgen, so wird eine Manipulationsgebühr von 15% des Nettowarenwertes oder mindestens EUR 30,-- berechnet. Bei Stornierungen von bereits bestätigten Aufträgen, wird je nach Fertigungsfortschritt der Ware ein Teilbetrag in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.

  8. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu betreuen, Instand zu halten und aufzubewahren. Er haftet für Beschädigungen aller Art, sowie für den Verlust der Ware ungeachtet der Entstehungsursache. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Forderungen an uns ab. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung und Befriedigung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Bei einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss unser Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

  9. Mängelrügen und Gewährleistung
    Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und es gelten unsere Garantiebestimmungen in der aktuellen Fassung. Mängelrügen sind uns unverzüglich, spätestens binnen einer Woche schriftlich und spezifiziert bekanntzugeben. Jegliche Garantieansprüche erlöschen, wenn die Inbetriebnahme, Einregulierung und Abnahme der Anlage nicht durch unseren Werkskundendienst oder einen von uns zertifizierten Fachbetrieb erfolgt, bzw. wenn die von uns spezifizierten Einbaubedingungen missachtet wurden. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  10. Schadenersatz
    Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen, soweit diese vom Auftrag nehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verschuldet wurden. Sollte der Käufer selbst zu Gewährleistung oder Haftung, etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf einen Regress, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer.

  11. Transportschaden
    Offensichtliche Schäden sind unbedingt auf den Übernahmepapieren der Spedition zu vermerken. Durch Transport verursachte Schäden sind prompt mit Foto des Schadens und dem unterfertigten Übernahmepapier der Spedition, per E-Mail oder Fax an drexel und weiss zu melden.

  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsteile der Hauptsitz des Auftragnehmers. Es gilt österreichisches Recht. Wolfurt,


    1. 1. 2020




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